Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein FAQ zu den Strompreisbremsen geschrieben, in welchem auch die Frage „Ich habe einen zeitvariablen Tarif, z.B. für eine Nachtspeicherheizung. Wie wird der zeitvariable Tarif berücksichtigt?" behandelt wird. Gerne möchte ich Ihnen im Nachfolgende die Antwort hierzu wiedergeben:
Darüber hinaus möchte ich gerne festhalten, dass die Gas- und Strompreisbremsen kommen und rückwirkend gelten werden. Das bewerte ich als sehr positiv, denn dafür hat sich die SPD seit Monaten eingesetzt. Damit geben wir den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit in diesem Winter.
Russland setzt weiterhin Energie als Waffe ein. Die Folgen sind explodierende Strom- und Gaspreise, die viele Menschen auch in Deutschland finanziell überfordern und unsere industrielle Basis und Arbeitsplätze gefährden.
Für mich war und ist immer klar: Trinkwasser- und Wasserschutz sind nicht verhandelbar!
Sehr geehrter Herr S., nach meiner Kenntnis ergeben Rechtsvergleiche mit den italienischen Vorschriften, dass Deutschland mit den oben genannten Änderungen in ihrer Wirkung vergleichbare rechtliche Instrumente zur Verfügung stehen, wie sie die italienischen Antimafia-Behörden haben.
heute bin ich daher froh, dass sich am Wochenende in der Ampelkoalition auf ein 3. Entlastungspaket geeinigt wurde. In diesem wurde beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.