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Nelli Foumba Soumaoro
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Frage von Ute D. •

Warum wird die Erzeugung von Strom aus privaten Photovoltaikanlagen immer weniger bezuschusst?

Ich wundere mich über o.g. Vorgehen bei der privaten Stromgewinnung, die m.E. auch Vorteile auf den Einkaufspreis der Stadtwerke und Auswirkungen auf die Preise für die Kunden hätte.
Darüber hinaus ist es mir seit Jahren ein Rätsel, dass z.B. bei Neubauten von großen Einzelhandelsgeschäften und Betrieben die großen Dachflächen nicht verpflichtend für die Stromgewinnung genutzt werden müssen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr D.

hier ein paar Antworten auf die Fragen...

 

Frage 1:

Warum wird die Erzeugung von Strom aus privaten Photovoltaikanlagen immer weniger bezuschusst?

Antwort 1:

Die monatliche Absenkung der Vergütung von eingespeisten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz ist im EEG (Enerneuerbar-Energien-Gesetz) geregelt. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber ursprünglich den Markt für Photovoltaik ankurbeln. Weil durch den weltweiten Ausbau der Produktionskapazitäten für Photovoltaik-Anlagen die Preise bis etwa Ende 2019 immer günstiger wurden, war diese Logik bis dahin auch nachvollziehbar.

Seit Beginn der Corona-Pandemie mit seinen Produktions- und Lieferkettenstörungen sind die Preise für PV-Anlagen aber wieder deutlich angestiegen - und die gesetzlichen Einspeisevergütungen fallen trotzdem weiter.

Aktuell arbeitet das BMWK (Bundesminsiterium für Wirtschaft und Klimaschutz) unter der Leitung von Robert Habeck an einer notwendigen Überarbeitung des aktuellen EEG 2021. Die Novelle soll 2023 in Kraft treten. Aktuell sind erste Entwürde in Umlauf.

Frage 2:

Ich wundere mich über o.g. Vorgehen bei der privaten Stromgewinnung, die m.E. auch Vorteile auf den Einkaufspreis der Stadtwerke und Auswirkungen auf die Preise für die Kunden hätte.

Antwort 2:

Diese Einschätzung ist so nicht so ganz korrekt: Die Stadtwerke erzielen nicht automatisch bessere Einkauskonditionen, wenn gerade viel Solar- oder Windstrom erzeugt wird. Der kurzfristige Stromhandel wird von den Preisen der Strombörse bestimmt. Und die Höhe des Strompreises von Angebot und Nachfrage. Einen Großteil Ihres Stromes kaufen Stadtwerke langfristig für 2-3 Jahre und außerhalb der Strombörse ein. Und inzwischen auch zunehmend aus Windparks oder Freiflächen-PV-Anlagen.

Frage 3:

Darüber hinaus ist es mir seit Jahren ein Rätsel, dass z.B. bei Neubauten von großen Einzelhandelsgeschäften und Betrieben die großen Dachflächen nicht verpflichtend für die Stromgewinnung genutzt werden müssen.

Antwort 3:

Da stimmen wir dir absolut zu! Eine Solarpflicht für Gebäude einzuführen, läge in der Zuständigkeit des Bundes oder der Bundesländer. Die Bundesländer Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg haben bereits eine Solarpflicht für Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) eingeführt. Der Bund erwägt eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten.  Das Land NRW mit seiner CDU-FDP-Regierung setzt auf "Anreize", scheut aber klare Regelungen. Es ist Zeit, diese Politik in NRW zu ändern! Am 15.5 sind Landtagswahlen in NRW. Bündnis 90/Die Grünen sind hier die beste Wahl, um eine Solarpflicht auch für Gebäude in NRW umzusetzen.