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Paul Lehrieder
CSU
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Frage von Bettina K. •

Frage an Paul Lehrieder von Bettina K. bezüglich Finanzen

Könnte es gesetzlich geregelt werden, dass Kassenbons nicht mehr auf Thermopapier gedruckt werden?
Das Kopieren dieser Belege z.B. Tankbons für die Steuererklärung steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Dieser bürokratische Aufwand bindet personelle Kapazitäten, die für sinnvollere Aufgaben genutzt werden könnten.
Was werden Sie diesbezüglich für die Betriebe und Bürger tun?

Freundliche Grüße

Bettina Kistner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kistner,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Aufbewahrungspflicht von Rechnungen auf Thermopapier.

Nach den geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen kann eine Rechnung in elektronischer Form oder auf Papier ausgestellt werden.

Durch einen Ausdruck auf Thermopapier kommt der Rechnungsaussteller seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung grundsätzlich nach. Der Rechnungsempfänger ist zur Aufbewahrung der Rechnung - in elektronischer oder Papierform - verpflichtet. Eine Verpflichtung des Rechnungsausstellers zur Verwendung eines ganz bestimmten Druckverfahrens ist mit den umsatzsteuerrechtlichen Regelungszwecken nicht vereinbar. Allein die Tatsache, dass das Kopieren der Rechnungen für den Rechnungsempfänger mit Aufwand und Kosten verbunden ist, rechtfertigt es nach Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen nicht, dem Rechnungsaussteller die Verwendung von Thermopapier zu verbieten. Die Verwendung von Normalpapier bzw. anderen Druckverfahren dürfte mit höheren Kosten verbunden sein, die dann auf sämtliche Kunden umgelegt werden würden, obwohl der überwiegende Anteil – insbesondere bei Alltagsgeschäften – überhaupt kein Interesse an einem dauerhaften Beleg haben dürfte.

Fraglich ist zudem, wie ein Verstoß gegen ein mögliches Verbot der Belegstellung auf Thermopapier sanktioniert werden könnte. Eine diesbezügliche bürokratische Belastung der Unternehmen erscheint unverhältnismäßig.

Ich bedauere, Ihnen keine positiveren Nachrichten übermitteln zu können – hoffe jedoch, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder

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