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Renate Künast
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Frage von Helmut R. •

Frage an Renate Künast von Helmut R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Künast,
mich treibt die Frage um auf welcher Rechtsgrundlage die Deutsche Hauptstadt Berlin den Status ALTBUNDESLAND besitzt.Nach einer Zuzahlungskontroverse nach einer REHA vor Jahren hatte man mir erklärt auch das ehemalige "Ostberlin"gehöre nicht zum "Einzugsgebiet OST",sondern zum "Altbundesland" Berlin.Die Rechtsgrundlage dafür konnte mir bis heute niemand benennen.
Deshalb die Frage an Sie,Verehrte Frau Künast als Bundestags- abgeordnete,Berlinerin und Anwältin danach.
Besten Dank für Ihre Antwort im voraus.
Mit freundlichen Grüßen Berlin,16.12.2012 Helmut Richter

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