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Renate Künast
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Frage von Alexander N. •

Frage an Renate Künast von Alexander N. bezüglich Gesundheit

Hallo Frau Künast,

wie stehen Sie zu Homöopathie und alternativer Medizin? Soll Homöopathie stärker gefördert werden?

Grüße
Alexander Nitsche

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Nachfragen.

Viele Patient*innen in Deutschland nutzen aus den unterschiedlichsten Gründen die zahlreichen Angebote von Heilpraktiker*innen. Die naturheilkundlichen Heilmethoden stellen damit eine Ergänzung zur wissenschaftlich belegten Schulmedizin dar. Dabei ist es für uns selbstverständlich, im Sinne des Patientenschutzes gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Gefährdung für Patient*innen so gut es geht ausschließt. Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns für eine Weiterentwicklung des bestehenden Heilpraktikerrechts mit dem Ziel aus, die Anforderungen an die Tätigkeiten der Heilpraktiker*innen bundesweit zu überprüfen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus halten wir es für richtig, bestimmte bei anderen Gesundheitsberufen übliche Anforderungen auch auf die Heilpraktiker*innen zu übertragen. Dazu gehören etwa Dokumentationspflichten, die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung, zur Qualitätssicherung sowie zum Abschluss einer Berufshaftpflicht.

Bei der Anwendung von Homöopathie steht für uns im Mittelpunkt, dass Homöopath*innen und Apotheker*innen darüber aufklären, in welchen Fällen eine solche Therapie nicht ausreichend ist. Deswegen ist es gut, dass wir in Deutschland die Apothekenpflicht für Homöopathische Arzneimittel haben. Zudem sind sie durch das Bundesinstitut für Arzneimitel zulassungs- bzw. registrierungspflichtig und werden somit auf Qualität und Sicherheit überprüft. Durch die verpflichtende Kennzeichnung als Homöopathika sind sie außerdem klar von wirksamkeits-nachgewiesenen Arzneimitteln zu unterscheiden. Auch die Kostenübernahme der Behandlungen von Heilpraktiker*innen funktioniert schon heute bei der Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen auf freiwilliger Basis auf Grundlage von Satzungsleistungen. Wir halten dies auch zukünftig für ein geeignetes Modell in den Fällen in denen eine Wirksamkeit nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Von vielen Naturheilmitteln, wie Kamillentee oder Franzbranntwein, wissen wir ja alle, dass sie helfen. Aber sie werden hier und in anderen Fällen kein Unternehmen finden, das bereit ist, hierzu klinische Studien zu finanzieren. Das ist ein Grundproblem. Daher ist für uns die entscheidende Frage, ob die Therapien schaden. Die gesetzlichen Krankenkassen sollten daher auch weiterhin selbst entscheiden, welche Therapien sie für ihre Versicherten übernehmen und welche nicht.

Freundliche Grüße
Team Renate Künast

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