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Rolf Mützenich
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Rolf Mützenich von Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich entnehme den Meldungen der Tagesschau, dass Ihre Fraktion zusammen mit der CDU einer Diätenerhöhung von insgesamt dem Doppelten der Hatz IV Sätze zugestimmt hat. Wie kommen Sie dazu ? Arbeiten die Abgeordneten jetzt mehr als früher. Oder ist irgendetwas soviel teurer geworden und zwar nur für die Abgeordneten ? Denn alle Anderen, Rentner, Beamte etc. erhalten ja nicht mehr Geld. Mag polemisch klingen aber ist leider die Wahrheit. An die Regierung mit aller Macht und ohne Rücksicht auf Verluste und jetzt geht sie los, die Selbstbedienung. Aber Vorsicht...vier Jahre sind schnell um !

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kerstin,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Abgeordnetenentschädigung ist immer wieder strittig diskutiert worden. Dazu trägt bei, dass über ihre Höhe die Abgeordneten selbst entscheiden müssen. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier einen Systemwechsel vornehmen wollen. Wir folgen dabei den Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission (der Kommissionsbericht ist abrufbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712500.pdf . Die Kommission hat empfohlen, die Abgeordnetenentschädigung an die Besoldung von Richtern der obersten Bundesgerichte anzupassen. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Damit ist ein nachvollziehbarer und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z.B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250 000 Einwohner umfasst. Dies ist schon seit 1995 gesetzlich so festgelegt, wurde aber bisher nie umgesetzt.

Ab 1. Juli 2016 soll das System grundsätzlich geändert werden. Danach orientiert sich die Abgeordnetenentschädigung an dem so genannten jährlichen Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Dieses Verfahren muss der Deutsche Bundestag jeweils zu Beginn einer Wahlperiode durch Beschluss bestätigen. Die Abgeordnetendiäten steigen also künftig genau in der Höhe des Bruttodurchschnittsverdienstes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Bei der Altersversorgung wird der Höchstsatz wird von 67,5 % auf 65 % gesenkt und eine vorzeitige Altersentschädigung ist künftig nur noch mit Abschlägen und erst ab 63 Jahren möglich. Ein wichtiger Fortschritt ist zudem, dass Abgeordnetenbestechung nun geahndet werden kann. Hierfür haben wir uns lange eingesetzt. Der nun vorliegende Gesetzentwurf greift alle unsere Anliegen auf. Damit wird auch die Voraussetzung geschaffen, dass Deutschland die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption umsetzen kann.

In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich

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