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Frage von Sandra S. •

Frage an Sigmar Gabriel von Sandra S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Gabriel,

bevor ich Informationen Glauben schenke, die ich zunächst für abstrus halte, wende ich mich an den Menschen, um den es geht. Denn ich weiß nur zu gut, wie schnell Gerüchte entstehen und ein Mensch diskreditiert wird. Und da sind wir schon beim Thema. Auf der Internetseite „Gegen Harz“ http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sigmar-gabriel-diffamiert-hartz-iv-bezieher-90016180.php wird behauptet:

"Was hat sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nur dabei gedacht, als er bei einem Kongress der Energiebranche konventionelle Kraftwerke, die aufgrund der Energiewende immer weniger Strom produzieren aber aufgrund drohender Engpässe im Winter gegen Entschädigungsleistungen am Netz bleiben, mit Hartz IV-Beziehern verglich: „Nicht arbeiten, aber Geld verdienen“, sagte Gabriel."

Nun möchte ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie das wirklich gesagt haben. Sollte dies der Fall sein, wäre eine Entschuldigung nicht nötig. Denn eine Entschuldigung würde nichts ändern. Aber eine Erklärung, wie Sie dazu kommen, über Menschen zu reden, dessen Lebenswirklichkeit Sie nicht kennen, wäre angebracht. Durch die Agenda 2010 wurde ein Arbeitsmarkt geschaffen, welcher extrem starr und unflexibel für die Menschen geworden ist. Hartz IV liegt den Betroffenen wie Blei auf den Füßen und arbeiten tun sie dennoch.

Beispielsweise mache ich Politik. Und im Gegensatz zu Ihnen nehme ich dafür noch nicht mal Geld und mache dies Ehrenamtlich. Nein, das ALG II ist eine Grundsicherung, keine Bezahlung für das Ehrenamt. Nur, falls dieses Argument kommen könnte

Sollte Ihre o.g. Aussage stimmen, bitte ich Sie, den Betroffenen zu erklären, wie Sie dazu kommen, so zu denken. Denn der Realität entspricht Ihre evtl. getroffene Aussage nicht. Bei der Gelegenheit: TTIP gibt es doch. ( https://www.youtube.com/watch?v=wU4bZhexjd0&feature=youtu.be )

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen
Sandra Stoffers
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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Stoffers,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworten möchte.

Um es vorweg zu sagen: Mit meiner Aussage wollte ich in keinster Weise Menschen abwerten, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind!

Eine wesentliche Errungenschaft der Arbeiterbewegung, in deren Tradition die SPD sich sieht, ist der Sozialstaat, der in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert ist. Dieser ist für ein menschenwürdiges Leben aller unabdingbar. In mehreren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht herausgearbeitet, dass ein Merkmal des Sozialstaates die Gewährung eines existenzsichernden Minimums ist, das die Leistungen nach dem SGB II ja darstellen. Somit sind diese Zuwendungen nicht Weise überflüssig, sondern hinsichtlich der Menschenwürde unentbehrlich. Ich bin froh, dass die Bundesrepublik Deutschland ein so hoch entwickelter Sozialstaat ist.

Bei meinem Vergleich zwischen der finanziellen Förderung alter Anlagen als Leistungsreserven und der Leistungsgewährung nach dem SGB II wollte ich deutlich machen, dass es sich jeweils um Zahlungen ohne Gegenleistung handelt. Während aber bei der Gewährung eines existenzsichernden Minimums nicht eine Gegenleistung, sondern die Menschenwürde maßgebend ist – und damit Leistungen nach dem SGB II absolut gerechtfertigt sind – müssen bei der Energieversorgung staatliche Zuwendungen sehr wohl auf einer Gegenleistung beruhen.

Mir ist bewusst, dass dieser Vergleich durchaus zu Missverständnissen führen kann, sodass ich zukünftig bei meiner Wortwahl vorsichtiger sein werde.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel