Stefan Sauer, MdB
Stefan Sauer
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Frage von Eves S. •

Wie beurteilen Sie das Vorhaben der EU ein europäisches Vermögensregister einzuführen ?

Stefan Sauer, MdB
Antwort von
CDU

Beim Vorschlag zur Einführung eines europaweiten Vermögensregisters handelt es sich bislang um eine Ausschreibung der EU-Kommission für eine Machbarkeitsstudie. Gegen eine solche Studie ist zunächst nichts einzuwenden, sofern sie objektiv und nach wissenschaftlichen Standards durchgeführt wird. Fragwürdig ist dabei aber, dass die Studie scheinbar ohne Weisung des Europäischen Parlaments eingeführt wird. Maßnahmen wie diese, die einen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre darstellen und gläserne Bürger schaffen, bedürfen meines Erachtens zunächst einer politischen Debatte.

Mit dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist sorgsam zu verfahren, um ausufernde und ziellose Bürokratie für Bürger und Unternehmen zu vermeiden sowie die Privatsphäre zu achten. Die Bekämpfung von Geldwäsche ist ein wichtiges Ziel, wofür wir in der EU bereits einschlägige Geldwäschegesetze und umfangreiche Transparenzregister haben, die derzeit miteinander verknüpft werden. Ein zusätzliches Vermögensregister ist dabei in der Geldwäschebekämpfung nicht zielführend. Hier müsste die EU-Kommission zunächst deutlich machen, wie die Registerdaten konkret genutzt werden sollen und worauf sich jeweils die EU-Zuständigkeit gründet. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Vermögensregisters erscheint mir zudem fragwürdig. Ich befürchte, dass die geplante Machbarkeitsstudie ein erster Schritt zur Einführung einer Vermögenssteuer sein könnte, die ich ablehne. Es darf nicht Sinn eines Vermögensregisters sein, mit Hilfe der Datenbeschaffung über die Vermögensverteilung in der EU eine Umverteilungsdebatte anzuheizen; diese Zielsetzung lehne ich ab.

Auch befürchte ich, dass im Rahmen der absolut notwendigen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung hier ein ‚gläserner Bürger‘ geschaffen wird. Dies schießt weit über das Ziel hinaus.

Schließlich sehe ich rechtliche Probleme: die Anti-Geldwäscherichtlinie der EU gibt die Einrichtung eines Vermögensregisters nicht her. Europa hat strenge Datenschutzbestimmungen, die sich nach meiner Einschätzung mit der geplanten Datensammelaktion nicht in Einklang bringen lassen.