Portrait von Sylvia Löhrmann
Sylvia Löhrmann
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sylvia Löhrmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Agnes R. •

Frage an Sylvia Löhrmann von Agnes R. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Löhrmann,

im Interview mit der Rheinischen Post vom 27.4.2012

http://www.rp-online.de/politik/nrw/keine-schulpolitik-gegen-die-eltern-1.2809118

umgehen Sie bei der Antwort auf die Frage nach den Kosten der Inklusion sorgsam jegliche inhaltliche Aussage

Zitat:

RP: Wie viel Geld wird nötig sein?

Löhrmann: Das hängt davon ab, wie viele Eltern von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machen. Wir haben 2,8 Millionen Schüler in NRW, davon etwa 140 000 mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ich schätze, dass auf längere Sicht durchaus mehr als 50 Prozent der Eltern interessiert sind.

Zitat Ende

Bitte liefern Sie diese Kosten bzw. Prognosen dazu, die im Ministerium ja sicherlich vorhanden sein müssen, nach.

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Reker

Portrait von Sylvia Löhrmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Reker,

vielen Dank für Ihre Frage, die ja eigentlich eine Frage an das Ministerium wäre - und nicht an die grüne Spitzenkandidatin.

Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich bezogen auf Ihre Frage zu den Kosten und zu den grundsätzlichen Rahmenbedingungen auf die Zuständigkeit des Gesetzgebers in Haushaltsangelegenheiten verweise.

Mit der Zustimmung des Landtags zum Antrag der Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Zusammen lernen – zusammenwachsen: Eckpunkte für den Weg zur inklusiven Schule in NRW“ sollte die Landesregierung am 14. März 2012 aufgefordert werden, parallel zu einem Entwurf für eine Schulgesetznovelle „ein Konzept zur Festlegung und Deckung des Ressourcenbedarfs vorzulegen“. Auch wenn es zu diesem Beschluss aus den bekannten Gründen nicht mehr gekommen ist, so wird doch deutlich, dass über eine Schulgesetznovelle zur Inklusion nicht entschieden werden kann, wenn nicht zugleich auch die künftigen Rahmenbedingungen für diesen Prozess geklärt werden. Die geplante Gesetzesnovelle bleibt nunmehr der kommenden Legislaturperiode vorbehalten.

(Zum Stand der Dinge vgl. http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/index.html - zur grünen Programmatik lade ich Sie herzlich ein, diese auf der Seite www.gruene-nrw.de nachzulesen).

Bis jetzt wurden bereits einige wichtige Vorhaben umgesetzt:

Die Lehrerversorgung im Bereich „Gemeinsamer Unterricht“ an allgemeinen Schulen ist insbesondere in den letzten zwei Jahren, trotz der Haushaltslage des Landes, stetig verbessert worden. Im Haushaltsjahr 2011 wurden z.B. zusätzlich 390 Stellen zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im Unterricht bereitgestellt, so dass sich der entsprechende Mehrbedarf auf insgesamt 906 Stellen erhöhte. Auch wenn dieser Mehrbedarf ganz überwiegend der derzeitigen Rechtslage entsprechend zur Unterstützung des zieldifferenten Lernens in Integrativen Lerngruppen der Sekundarstufe I gedacht ist, so werden inzwischen doch auch 263 Stellen für die Primarstufe bereit gestellt (42 mehr als im Vorjahr). Zum kommenden Schuljahr steigt die Zahl dieser Mehrbedarfsstellen noch einmal auf insgesamt 1146, davon nunmehr 321 für die Grundschulen.

Jedem der 53 Schulämter in Nordrhein-Westfalen wird seit dem Schuljahr 2011/2012 eine zusätzliche Lehrerstelle zur Verfügung gestellt, da im Zusammenhang mit der Einschulung und dem Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen vielfältige Koordinationsaufgaben anfallen. Diese betreffen sowohl die Kontakte und Beratungen der Eltern, als auch Absprachen mit den Schulträgern sowie den Schulen. Insbesondere bei den Schulen kommt es darauf an, jene zu unterstützen, die sich der Aufgabe des Gemeinsamen Lernens nun neu stellen. Daher werden seit Herbst 2011 die Moderatorinnen und Moderatoren in den für die Lehrerfortbildung zuständigen Kompetenzteams professionell unterstützt – durch Wissenschaftler der Universitäten Köln und Oldenburg. Ziel ist es dabei, mittelfristig den Fortbildungsbedarfen der allgemeinen Schulen insbesondere mit Blick auf Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen nachkommen zu können.

Diese Hinweise sollen verdeutlichen, dass bereits jetzt der Ausbau des Gemeinsamen Lernens mit zusätzlichen Ressourcen begleitet wird. Ich verweise noch einmal darauf, dass auch aus Sicht der Landesregierung hier künftig ein anderes Gesamtkonzept greifen soll, über dessen Realisierungsmöglichkeiten im Rahmen einer Schulgesetznovelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entschieden werden muss. Ich bin sicher, dass eine entsprechende Gesetzesnovelle sehr zügig zu Beginn der neuen Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird.

Erlauben Sie mir zu betonen, dass wir Grüne die Garanten einer pragmatischen, innovativen Schulentwicklung von unten sind. Auch bei der großen Herausforderung Inklusion werden wir diesen Weg des planvollen Miteinanders weitergehen und die Beteiligten einbinden, um unsere klaren Ziele Schritt für Schritt zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Löhrmann (MdL bis 14. März 2012)