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Thomas Hitschler
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Frage von Max F. •

Wie steht es um die Entscheidung zum Thema Öffnung des Arbeitsmarktes für pensionierte Soldaten

Sehr geehrter Herr Hitschler,ich bin Leiter einer Ausländer-und Einbürgerungsbehörde und beschäftigte bis Dez.22 4 ehem. Berufssoldaten,die durch ihre temporär erhöhte Hinzuverdienstgrenze einen max. Dienstzeitansatz von ca.32Std/W leisten und dadurch einen großen Anteil dazu beitragen konnten, in meinen Fachbereichen die Herausforderungen meisterhaft zu schultern. Leider musste ich das Arbeitsverhältnis zum Dez.22 auflösen,da ab dieser Zeit ihr schadfreier Hinzuverdienst noch 16Std/W abdecken konnte.Da für die Behörde 4 Stellen für diese geringe Arbeitszeit zu opfern nicht Zielführend war, musste ich zu meinem bedauern den Arbeitsvertrag auflösen.Leider konnte ich bis dato lediglich 1 Stelle nachbesetzen,da der Fachkräftemangel auch schon in Behörden angekommen ist.Die 4 Ehemaligen würden in meinem FB ihre Tätigkeit sofort wieder aufnehmen, würde die Hinzuverdienstgrenze nicht mehr greifen.Herr Hitschler, gibt es bereits von Seite des BmVg dahingehend eine positive Tendenz? MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. F.

vielen Dank für Ihre Frage zu den Hinzuverdienstgrenzen für Soldatinnen und Soldaten. Ich kann nachvollziehen, dass die geltenden Regeln es Ihnen erschweren, gute Arbeitskräfte zu finden und zu halten. 

Die Hinzuverdienstregelungen und deren Anpassung sind für das Bundesministerium der Verteidigung wichtige Themen und wir prüfen fortlaufend, ob und in welchem Rahmen gesetzliche Anpassungen erforderlich sind. Da dieses Thema sehr komplex ist, kann ich Ihnen leider keine kurzfristige Änderung in Ihrem Sinne versprechen. 

Ich werde Ihren Hinweis aber mitnehmen und in künftige Überlegungen einfließen lassen. Für Ihre wichtige Tätigkeit in der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde bedanke ich mich und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hitschler

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