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Thorsten Schäfer-Gümbel
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Frage von Monika F. •

Frage an Thorsten Schäfer-Gümbel von Monika F. bezüglich Frauen

Hallo, guten Tag, Herr Schäfer- Gümbel,

zunächst einmal finde ich es gut, dass Sie so viele kompetente Frauen in Ihre evtl. "Regierungsfrauschaft" berufen haben. Jetzt meine Frage, was werden Sie nach einem möglichen Wahlgewinn für die Frauenförderung tun?
Es gab mal eine Zeit, da waren innere und externe Frauenbeauftragte in allen Verwaltungen vorgeschrieben. Irgendwie hat sich das aber sehr verändert. Würden Sie das wieder reaktivieren? Festgeschrieben in der HGO und HKO? Was will die SPD wann wie für die Frauenförderung auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie tun? Wie sehen die Pläne für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen aus? Werden Sie sich für den kostenfreien Besuch von Kitas und Krippen usw. einsetzen? ich habe mich bisher noch nicht mit dem Spd Wahlprogramm beschäftigt, daher meine Fragen. Danke für Ihre Antwort!
Mit freundlichem Gruß Monika Frank

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Frank,

danke für Ihre Frage und das Lob zur Zusammensetzung meiner Regierungsmannschaft, der sieben hoch kompetente Frauen angehören. Die Zusammensetzung meines Teams soll auf jeden Fall ein klares Signal sein, dass ich es mit der Gleichstellung von Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sehr ernst meine.

Wir wollen Frauenförderung wieder zu einer Aufgabe machen, der insbesondere Beschäftigte in Leitungs- und Führungsfunktionen verpflichtet sind. Als ein wichtiges Instrument werden wir ein fortschrittliches und zukunftsweisendes Gleichstellungsgesetz verabschieden. In diesem Jahr haben wir bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf

(Link: http://www.spd-hessen.de/db/docs/doc_44411_201341813247.pdf < http://www.spd-hessen.de/db/docs/doc_44411_201341813247.pdf >) in den Landtag eingebracht, dessen Geltungsbereich sich auf alle Beschäftigten der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung erstreckt, d.h. auch auf die Beschäftigten in den Städten und Gemeinden und den Landkreisen, und darüber hinaus auf Unternehmen, die vorwiegend vom Land oder Kommunen kontrolliert werden und auf privatisierte Unternehmen ausgeweitet wurde.

Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht die Stärkung der Frauenbeauftragten. Sie brauchen eine angemessene Ausstattung und mehr Durchsetzungsmöglichkeiten durch verbesserte Rechte. Wir wollen ihnen auch eine Klagemöglichkeit einräumen, damit diejenigen, die Frauenförderpläne ignorieren, mit Sanktionen rechnen müssen. Mehr Durchsetzungskraft für die Interessen von Frauen soll auch die Einführung einer zentralen unabhängigen Stelle schaffen, die für alle weiblichen Beschäftigten direkt ansprechbar ist und Hilfe in allen Gleichberechtigungsfragen bieten soll. Frauenförderung muss selbstverständlich werden.

Für die SPD bleibt Gender Mainstreaming ein Kernthema und wird zu einer Pflichtaufgabe für die Ministerien. Wir werden Kampagnen für Lohngleichheit von Frauen und Männern und für mehr Frauen in Führungspositionen durchführen, werden u.a. den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen, die emanzipatorische Jugendarbeit für Mädchen, Frauenbildungsprojekte und Frauennetzwerke fördern, uns aber auch für die paritätische Besetzung von Positionen einsetzen.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für uns seit langem ein wichtiges Ziel. Um diesem Ziel schneller näher zu kommen, brauchen wir ein flächendeckendes Angebot aufsuchender Hilfen, die Entlastung von Familien bei der Kinderbetreuung durch ein flächendeckendes, gut ausgebautes und qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot im Kita- und Schulbereich.

Wir wollen den Kita-Ausbau fortsetzen und die Kommunen darin unterstützen, ausreichend ganztätige und verlässliche Betreuungsangebote in Krippen und Kitas zu schaffen. Um die Angebote auf Dauer abzusichern, halten wir eine ausreichende und nachhaltige finanzielle Unterstützung des Landes und auch des Bundes bei den Betriebskosten für unerlässlich. Zur Qualitätsverbesserung streben wir im Bereich der Kindertagesstätten eine deutlich bessere Personalausstattung an und werden neue Mindestpersonalstandards definieren.

Wir halten an dem Ziel der vollständigen Gebührenfreiheit für alle Angebote der frühen Bildung fest und wollen den Kita-Besuch langfristig kostenfrei machen. Eltern sollen schrittweise - bis 2017 - von den Gebühren befreit werden. Priorität hat für uns in einem ersten Schritt jedoch der Ausbau der Angebote.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Schäfer-Gümbel