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Volker Bauer
CSU
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Frage von Wolfgang S. •

Werden Sie untenstehende Petition zum Verbot unterschreiben? Was werden Sie unternehmen, dass Bayern über den Bundesrat eine Klage beim Bundesverfassungsgericht zum Verbot der AfD einreicht?

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CSU

Sehr geehrter Herr S.
 

vielen Dank für Ihre Anfrage, wie ich mich als Abgeordneter des Stimmkreises Roth zu einer Petition verhalte, die ein Verbot der AfD zum Ziel hat. Um es kurz zu machen: Ich gehe davon aus, dass Sie als SPD-Mitglied diese Petition unterstützen, wenn Sie mich nach meiner Haltung dazu öffentlich befragen. Das ist Ihr gutes Recht und zeugt von Ihrem Willen, unsere freiheitlich-rechtstaatliche Demokratie mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen. 

Als jemand, der über Jahrezehnte hinweg Zeitzeugengespräche in allen Landkreisteilen (und diversen Schulen) organisiert hat, um über die gesellschaftszersetzende Wirkung und dramatischen Folgen (siehe WKII, Holocaust, Euthanasie) von menschenverachtenden Ideologien zu warnen (gleich welcher politischer Richtung oder tagesaktuell fanatisch missbrauchter Religion), sage ich ganz klar: Die AfD ist aus meiner Sicht keine Alternative für Deutschland, sondern eine Gefahr für Deutschland! Mit vielen ihrer politischen Positionen schadet diese Partei massiv dem Wohl unseres Landes.

Wir CSU-Mandatsträger beobachten eine fortschreitende Radikalisierung sowohl bei den Personen als auch im Programm der AfD. Wir stehen für eine klare Kante gegen jede Form von Extremismus und begrüßen es daher, dass die AfD, die aus unserer Sicht teilweise als rechtsradikal einzustufen ist, zumindest in Teilen auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Die AfD braucht's nicht! Das zeigt sich auch durch ihre dramatische Mangelperformance im Landtag. Durch die AfD wird kein Beitrag zur Problemlösung gestiftet, nur Gesellschaft zersetzt, wie die Kommunikation von einzelnen Mitgliedern, immer öfter aber auch die von hochrangigen Funktionäre zeigt. Sie verbreiten Hass und Hetze und machen unsere demokratische Ordnung ganz gezielt verächtlich. Das ist abstoßend.

Jetzt das "aber": Die politisch Linke macht es sich massiv zu leicht, wenn alles Bedrohliche oder Unliebsame versucht wird zu verbieten. Das meint "wehrhafte Demokratie" ebensowenig, wie sich mit Gleichgesinnten zu versammeln und gegen AfD, Pegida und Co. zu demonstrieren. Das stärkt die Gruppenbindung der eigenen Gruppe. Sicherlich. Das hindert aber niemanden, der sich - berechtigt oder nicht angesichts aktueller Ampel-Politik sei dahingestellt - "auf dem wirtschaftlich absteigenden Ast" sieht oder bereits "abgehängt" daran, die AfD zu wählen, oder seine Wut/seinen Neid auf Gruppen wie Migranten zu richten. Im Gegenteil. Lautstark zugewiesene Stigmata stärken auch hier die Gruppenbildung und bescheren der AfD aus dem Lager der Unzufriedenen, aber für die politische Mitte noch nicht Verlorenen ebenso zulauf, wie eine verfehlte Politik zulasten der Mittelschicht/des Kleinbürgertums. Auch das ist eine historische Konstante!

Es hilft gegen Rechtspopulismus/Rechtsextremismus daher nur die "konstruktiv-unaufgeregte Konfrontation" mit den Besorgten und das Angebot an politischen Lösungen für die Herausforderungen, die Rechtspopulisten als "Triggerpunkte" framend heranziehen. Die Ampel in Berlin scheint dies nun - spät - zu begreifen im Bereich Migration. 

Über diese "politische" Würdigung Ihrer Frage hinaus sei außerdem die Möglichkeit eines Parteiverbots rechtlich kurz eingeordnet und resultierend auf den lediglich symbolpolitischen Charakter der genannten Petition verwiesen:

Denn, ob eine Partei als verfassungsfeindlich eingestuft und damit verboten wird, entscheidet in unserem Rechtsstaat keine Petition oder eine einzelne Fraktion eines Landtages. Dies ist nach Art. 21 GG ausschließlich Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts und (aus gutem Grund) keine politische Entscheidung (siehe historische Parteiverbote und Verfolgung von politischen Gegnern).

Wer also eine politische Initiative für ein Verbot der AfD ergreifen will, muss bedenken, dass unser Grundgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung hohe Anforderungen an ein solches Parteiverbot stellen: Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Auch bei kritischer Betrachtung der Entwicklungen innerhalb der AfD sehe ich diese Voraussetzungen derzeit nicht gegeben. Das Scheitern eines Verbotsantrags, der auf unzureichenden Voraussetzungen gründet, würde die AfD jedoch als Ausweis ihrer angeblichen Verfassungstreue ausschlachten und davon am Ende noch profitieren.

Ich danke Ihnen daher für Ihr Engagement für unsere demokratische Grundordnung als konstruktiv-aktiver, nicht wütender Bürger und hoffe Ihnen nachvollziehbar gemacht zu haben, warum ich (ebenso wie meine Kollegen in der CSU-Landtagsfraktion) im von Ihnen - durch die Frage scheinenden - Weg zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD und ihrem Rechtspopulismus/rechtsextremen Gedankengut keine geeignete Lösung erkenne. 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Bauer, MdL
Abgeordneter Stimmkreis Roth

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