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Wolfgang Fiedler
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Frage von Bernd L. •

Frage an Wolfgang Fiedler von Bernd L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fiedler,
der Bundesfinanzhof hat mit Aktenzeichen VR 61/03 festgelegt, daß Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur mit den ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert werden dürfen. Einige Bundesländer (u.a. Berlin) hat bereits begonnen über die entsprechenden Betriebe den Bürgern rückwirkend die zuviel gezahlte Mwst. zurück zu zahlen.
Der für zuständige ZWA Holzland weigert sich.
Was kann man tun?

Mit freundlichen Grüßen

B. Loesche

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Loesche,
ich kann Ihnen nur raten: Rechnung kopieren, formloses Schreiben aufsetzen und mit dem Hinweis auf das Gerichtsurteil um die Erstattung der Mehrwertsteuerdifferenz bitten. Das Problem ist, dass sich dem Urteil nicht rechtssicher entnehmen läßt, wie die Forderungen aus der Vergangenheit abzuwickeln sind. Für die Zukunft darf nurmehr der reduzierte Steuersatz von 7% gefordert werden. Ob aber in jedem Fall ein Rückzahlungsanspruch für die Vergangenheit besteht müssen ggf die Gerichte klären. Ob Sie im konkreten Fall einen Rückerstattungsanspruch haben, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. Ich rate Ihnen daher, Rechtsauskunft einzuholen und den Anspruch dann ggf gerichtlich geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Fiedler, MdL