Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Sigmar Gabriel | SPD | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Nicht beteiligt | |
Ingo Gädechens | CDU/CSU | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Matthias Gastel | DIE GRÜNEN | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Alexander Gauland | AfD | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dafür gestimmt | |
Thomas Gebhart | CDU/CSU | 211 - Südpfalz | Dafür gestimmt | |
Kai Gehring | DIE GRÜNEN | 120 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Axel Gehrke | AfD | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Enthalten | |
Stefan Gelbhaar | DIE GRÜNEN | 76 - Berlin-Pankow | Dafür gestimmt | |
Michael Gerdes | SPD | 125 - Bottrop - Recklinghausen III | Dafür gestimmt | |
Alois Gerig | CDU/CSU | 276 - Odenwald - Tauber | Dafür gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 292 - Biberach | Nicht beteiligt | |
Eberhard Gienger | CDU/CSU | 266 - Neckar-Zaber | Dafür gestimmt | |
Albrecht Glaser | AfD | 170 - Schwalm-Eder | Dafür gestimmt | |
Angelika Glöckner | SPD | 210 - Pirmasens | Dafür gestimmt | |
Franziska Gminder | AfD | Dafür gestimmt | ||
Eckhard Gnodtke | CDU/CSU | 66 - Altmark | Dafür gestimmt | |
Nicole Gohlke | DIE LINKE | 219 - München-Süd | Dagegen gestimmt | |
Katrin Göring-Eckardt | DIE GRÜNEN | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt | |
Kay Gottschalk | AfD | 111 - Viersen | Dafür gestimmt | |
Alexander Graf Lambsdorff | FDP | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Timon Gremmels | SPD | 168 - Kassel | Dafür gestimmt | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Ursula Groden-Kranich | CDU/CSU | 205 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Hermann Gröhe | CDU/CSU | 108 - Neuss I | Dafür gestimmt | |
Klaus-Dieter Gröhler | CDU/CSU | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt |
Die Bundesregierung beruft sich bei ihrem Antrag auf das Schutzmandat der Vereinten Nationen und das System gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Die Zivilbevölkerung müsse vor der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Regierungs- und Oppositionsgruppen geschützt werden. Südsudan steht aufgrund des andauernden Konfliktes vor massiven Herausforderungen, denen sich das Land nicht ohne Unterstützung der internationalen Gemeinschaft stellen könne, heißt es in dem Antrag. Die Friedensmission der UNO UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan) gründet auf der Resolution 2392.
Ziel der UNMISS ist es, die Zivilbevölkerung zu schützen und ein sicheres Umfeld für freiwillig zurückgekehrte Binnengeflüchtete zu schaffen. Außerdem sollen die Menschen- und Völkerrechte beobachtet und Bericht erstattet werden. Ein weiterer Bestandteil ist die Schaffung von Grundlagen zur humanitären Hilfe und für die Bewegungsfreiheit von VN-Personal. Die Durchführung des Friedensabkommens von 2015 ist ebenso ein Ziel der Mission.
Bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten können im Zeitraum zwischen dem 1. April 2018 und dem 31.März 2019 nach Südsudan entsandt werden. Die einsatzbedingten Zusatzkosten für die Fortsetzung der Mission belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro.
Konkret fallen der Bundeswehr folgende Aufgaben zu:
- Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben
- Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung der Truppen
Angenommen wurde die Beschlussempfehlung des federführenden Auswärtigen Ausschusses und somit auch der Antrag der Bundesregierung von der CDU/CSU, SPD, FDP und mehrheitlich der AfD (vier Enthaltungen und vier Gegenstimmen) sowie der Grünen (eine Neinstimme). Die Linke lehnte die Beschlussempfehlung zur Annahme des Antrages geschlossen ab.
Marcus Faber der FDP lobte die Mission im Südsudan, da so endlich das Friedensabkommen mit allen Beteiligten umgesetzt werden könne. Kritisiert wurde der lasche Umgang mit den Verantwortlichen des Bürgerkrieges von den Linken und Grünen. Außerdem schlug Kathrin Vogler (Linke) mehr unbewaffnete Peacekeeping-Kräfte einzusetzen und damit die Zivilbevölkerung effektiver zu schützen. Auch die Abgeordnete Margarete Bause (Grüne) forderte, dass die Hauptverantwortlichen der Menschenrechtsverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden müssten.