Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat beinhaltet die Annahme eines Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen in geänderter Fassung. Der Gesetzentwurf sieht eine Wahlrechtsreform vor, mit dem Ziel, den Deutschen Bundestag von aktuell 736 auf zukünftig maximal 630 Abgeordnete zu verkleinern. Dafür sollen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen.

Der Gesetzentwurf soll mit folgenden Ergänzungen angenommen werden:

  • die Grundmandatsklausel fällt zukünftig weg
  • die gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestages wird von 598 auf 630 erhöht
  • die Bezeichnungen "Erst- und Zweitstimme" werden beibehalten
  • parteiunabhängige Wahlkreisbewerber dürfen nicht mehr für eine Partei auf einer Landesliste kandidieren.

Die Beschlussempfehlung, und somit die Wahlrechtsreform, wurde mit 399 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen angenommen. Abgelehnt wurde die Reform mit 261 Stimmen von den Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. Enthalten haben sich 23 Abgeordnete.
Abweichend vom Rest ihrer Fraktion stimmten die SPD-Abgeordneten Anna Kassautzki und Erik von Malottki gegen die Reform. Ebenso stimmten die AfD-Abgeordneten Roger Beckamp, Jan Wenzel Schmidt und Martin Sichert anders als die restliche AfD-Fraktion dafür.

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Dafür gestimmt
399
Dagegen gestimmt
261
Enthalten
23
Nicht beteiligt
53
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.