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Antwort von Astrid Wallmann
CDU
• 27.11.2023

n Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.

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Antwort von Astrid Wallmann
CDU
• 24.11.2023

Insbesondere sollen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende nicht eine schlechtere Benotung oder ähnlichen Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie sich an die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung halten und z. B. auf die Verwendung von Gendersternchen, Binnen-I oder andere Sonderzeichen verzichten. Wie dies im Einzelnen erreicht werden kann, bleibt den Koalitionsverhandlungen vorbehalten.

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