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Bärbel Bas
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Frage von Lars A. •

Folgen des Ordnungsrufes

Hallo Frau Bas,

Der Ordnungsruf ist im Bundestag eine Ermahnung hat aber eigentlich keine folgen. Wieso ist dem so? Könnte der Ordnungsruf nicht jeweils 500€ kosten? Vielleicht würde das dazu führen, das der Bundestag mal wieder Ordentlich miteinander redet.

Diese Frage habe ich ihnen am 26.10.23 bereits gestellt und keine Antwort erhalten. Daher möchte ich meine Frage ab ändern und ergänzen:

Was tut das Präsidium des Bundestages, um die Parlamentarische Ordnung zu bewahren und was für Sanktionsmöglichkeiten gegen Abgeordnete würden sie sich persönlich wünschen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

In meiner Antwort auf Ihre Frage vom 26. Oktober 2023 war ich ja umfassend auf das Thema Ordnungsrufe eingegangen. Offenbar hatten sich meine erste Antwort und Ihre zweite Frage überschnitten. In dieser zweiten Frage erkundigen Sie sich nach den möglichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung bei Störungen in den Plenarsitzungen. Hier stehen mir bei der Sitzungsleitung folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Die Rüge

2. Der Ruf zur Sache (wenn der Redner vom Verhandlungsgegenstand abschweift)

3. Der Ordnungsruf (wenn gegen die Ordnung und/oder Würde des Hauses verstoßen wurde)

4. Die Wortentziehung (wenn der Redner die Redezeit überschreitet oder der Redner während der Rede dreimal zur Sache oder zur Ordnung gerufen wurde oder bei groben Verstößen gegen die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages)

5. Im äußersten Fall der Sitzungsausschluss

Ob Anlass besteht, in eine laufende Debatte etwa mit einem Ordnungsruf einzugreifen, liegt – wie bereits in der Antwort auf Ihre vorige Frage erläutert – im Ermessen der jeweiligen Sitzungsleitung und ist immer eine Entscheidung im Einzelfall.

Ich setze mich aber für die Verschärfung der Ordnungsmaßnahmen – etwa für die Erhöhung des Ordnungsgeldes – ein und erachte es als sinnvoll, dass Abgeordnete, die eine gewisse Anzahl an Ordnungsrufen überschreiten, automatisch eine Strafe zahlen müssen – nach dem Prinzip „Gelbe Karte, Rote Karte“.

Grundsätzlich ist eine lebendige Debatte im Parlament erwünscht. Eine starke Demokratie zeigt sich auch in der parlamentarischen Rede und Widerrede. Das gilt aber nur, solange die parlamentarischen Auseinandersetzungen nicht grob verletzend oder beleidigend sind oder die Würde des Deutschen Bundestages verletzt wird. 

Ich stelle fest, dass die politischen Auseinandersetzungen schärfer geworden sind. Aus diesem Grund erinnere ich meine Kolleginnen und Kollegen auch regelmäßig daran, ihrer Vorbildfunktion nachzukommen und eine respektvolle Kommunikation vorzuleben. 

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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