Kerstin Tack
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Frage von Andre W. •

Frage an Kerstin Tack von Andre W. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Tack,

Als Vater von 4 Kindern werde ich steuerlich genauso behandelt wie jeder andere verheiratete Mann, obwohl unsere Familie in vielfältiger Weise durch viele Anschaffungen, Ausgaben, Bücher, etc. sowie der Tatsache, dass meine Frau im Grunde ihre Karriere aufgegeben hat, große Beiträge für unsere Solidargemeinschaft leistet. Wir tun dies gern, da wir unsere Kinder lieben und uns bewusst für die Grossfamile entschieden haben. Warum sind die steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten (Kindergeld!, Freibetrag ) so wenig spürbar bei der Einkommenssteuererklärung ? Warum werden unsere Kinder steuerlich diskriminiert und warum gibt es keinen Grundfreibertag für Sie wir für jeden anderen ? Die Haushaltsüberschüssen sollten nicht Bundeswehr und Banken, sondern uns, den Müttern , Vätern und Kindern dieses Landes zugute kommen. Jeder Euro der in die Familien investiert wird macht sich später in vielfältiger Weise für unsere geimeinsame Gesellschaft bezahlt. Tun Sie mehr für uns !

Freundliche Grüße aus Hannover Misburg
Dipl.Ökonom André W.

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Familienförderung ist mir und der SPD sehr wichtig. Darum brauchen wir die Familienarbeitszeit, in der Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren können, müssen Eltern in Familienarbeitszeit durch ein Familiengeld unterstützt werden, brauchen wir gebührenfreie Kitas und Familien müssen steuerlich entlastet werden.
Unterhaltsleistungen der Eltern für ihre Kinder werden durch den Familienleistungsausgleich mit Kinderfreibeträgen und Kindergeld berücksichtigt. Durch die Kinderfreibeträge werden die Aufwendungen zur Deckung des Kinderexistenzminimums steuerfrei gestellt. Da sich das Kinderexistenzminimum vom Existenzminimum eines Erwachsenen unterscheidet, haben auch Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag eine unterschiedliche Höhe. Den Eltern wird zunächst Kindergeld gezahlt. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird überprüft, ob der Abzug des Kinderfreibetrages für die Eltern günstiger als das Kindergeld ist. Sofern dies der Fall ist, erhalten die Eltern zusätzlich die Differenz. Sollte das Kindergeld günstiger sein, bleibt die Differenz den Eltern als Sozialleistung erhalten.
Neben dem Familienleistungsausgleich können weitere kindbezogene Aufwendungen von der Steuer abgezogen werden. So können etwa die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (maximal 20 % von 6.000 Euro pro Kind).
Die SPD schlägt darüber hinaus einen Umbau des Splittingverfahrens zu einem Familientarif mit Kinderbonus vor. Jedes Elternteil soll nach Durchführung des reformierten Splittings pro Kind 150 Euro von seiner Steuerschuld abziehen können (gesamter Abzug für jedes Kind somit 300 Euro). Diesen Kinderbonus sollen unabhängig vom Splitting auch unverheiratete Eltern und Alleinerziehende geltend machen können.
Außerdem will die SPD ein erweitertes Kindergeld einführen. Dabei sollen Kindergeld (2017: 192 Euro für das erste und zweite Kind) und Kinderzuschlag (max. 170 Euro) zusammengefasst werden. Die höhere Leistung soll mit zunehmendem Einkommen auf die Höhe des Kindergeldes abgeschmolzen werden. Durch die Zusammenfassung soll sichergestellt werden, dass alle Eltern den Kinderzuschlag erhalten, für die er gedacht war.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack