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Kurt Wansner
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Frage von Rüdiger B. •

Frage an Kurt Wansner von Rüdiger B. bezüglich Gesundheit

Warum verweigern Sie sich einem generellen Rauchverbot in allen öffentlichen Gaststätten? Ihr Argument, das Bundesverfassungsgericht habe das Rauchverbot in Einraumkneipen bis 75 m² für verfassungswidrig erklärt, trifft nicht zu, denn Karlsruhe hat nur diese völlig willkürliche Festlegung zurückgewiesen und ausdrücklich erklärt, dass ein komplettes Rauchverbot überall in der Gastronomie nicht verfassungswidrig wäre.
Warum setzen Sie sich nicht für den Schutz nicht rauchender Kneipenbesucher und Gastronomieangestellter ein? Die Umsatzzahlen in Bayern nach der Einführung des kompletten Rauchverbots widerlegen die Lüge der Wirte, ein Rauchverbot lasse den Umsatz zurückgehen.
Viele meiner Bekannten und ich haben in den letzten Jahren die Zahl unserer Kneipenbesuche drastisch reduzieren müssen, weil wegen des windelweichen Berliner Gesetzes nahezu jede Kneipe sich "Raucherkneipe" nennen darf. Und auch in den Lokalen, in denen das Rauchen eigentlich generell verboten ist, wird weiter gequalmt, weil jeder weiß, dass die Behörden überhaupt nicht über das Personal verfügen, um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wirksam zu kontrollieren.
Bitte machen Sie sich nicht zum Erfüllungsgehilfen von Tabakindustrie und Gastwirten, sondern schützen Sie die Menschen in Berlin, die gesund bleiben wollen!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Becker,

mir erscheint als größtes Problem beim Nichtrauscherschutz die mangelhafte Durchsetzung des bisherigen Berliner Nichtraucherschutzgesetzes. Aufgrund der geringen Anzahl an Ordnungsamtmitarbeiter kann das bisherige Gesetz nicht effektiv durchgesetzt werden.

Daran wird aber auch ein komplettes Nichtraucherschutzgesetz nichts ändern. Bevor wir also wieder ein Gesetz verschärfen, sollten wir erst ein Mal Erfahrungen sammeln mit dem jetztigen Gesetz. Dazu ist aber eine effektive Durchsetzung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Wansner, MdA

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