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Olav Gutting
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Frage von Erich M. •

Frage an Olav Gutting von Erich M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gutting,

in den vergangenen Tagen ist mir u.a. auch aus einer Bundesdrucksache (16/156 vom 09.12.05) folgendes zur Kenntnis gebracht worden:

Das deutsch-türkische Abkommen über soziale Sicherheit bestimmt, dass in der Türkei lebende Familienangehörige eines Stammversicherten der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall Leistungen aus der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates erhalten.

Meine Frage geht jetzt dahin:

1. Ist das so richtig?
2. Wie hoch sind diese Beträge jährlich und wie viele
Personen nehmen dies in Anspruch?
3. Wer zählt hier als Familienangehörige (nur Kinder
und Ehemann/Ehefrau oder auch Großeltern, Brüder,
Schwestern etc.)
4. Wenn Ja, wie lange gilt dieses Abkommen noch!

Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.12.07.

Unserem Büro liegt nun das Antwortschreiben vom Bundesministerium für Gesundheit vor. Um Ihnen dieses zu zusenden, benötige ich noch einige Angaben von Ihnen.

Bitte teilen Sie unserem Berliner Büro Ihre genaue Anschrift mit.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sonja Lawin

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