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Otto Fricke
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Frage von Heike R. •

Wie soll die GKV "überleben'

Sehr geehrter Herr Fricke,

die Sozialkassen sind leer oder ziemlich leer?
Warum setzt die Politik nicht durch, dass alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, eine Krankenversicherung vorweisen müssen, die sie, selbstredend auch selbst zu bezahlen haben?
Damit meine ich auch ganz ausdrücklich EU Ausländer, die sich hier dauerhaft aufhalten!
Ohne Krankenversicherung kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht !!!
In Ländern wie Australien, Schweiz, USA, Kanada, ... ist das ganz mormaler usus.
Warum landen Flüchtlinge in der gesetzlichen, von Beitagszahlern finanzierten, Krankenversicherung? Wie beteiligen sich Beamte und Selbständige an deren Krankenkosten, außer über Steuern, die die Beitragszahler ja auch noch zusätzlich zahlen ?

Heike R.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor. Die Ansprüche von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern richten sich im Krankheitsfall nach nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (siehe https://www.gkv-spitzenverband.de/presse/themen/fluechtlinge_asylbewerber/fluechtlinge.jsp). Die Zuständigkeit liegt nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. EU-Ausländer sind entweder über ihre Krankenversicherung im Heimatland oder, insbesondere mit Wohnsitz in Deutschland, hier gesetzlich bzw. privat versichert (siehe etwa https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/incoming-de).

Mit besten Grüßen

Otto Fricke

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