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Tobias Eckert
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Frage von Nicole Z. •

Frage an Tobias Eckert von Nicole Z. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Eckert,
zum Thema Rechte für Kinder hatte ich Kontakt mit Frau Wenz-Erk vom Kinderschutz aufgenommen um folgende Themen auf zu greifen

- Kinder haben ein Recht auf "Urlaub"...
Es gibt Einrichtungen zur Kinderbetreuung, die ganzjährig geöffnet sind, in denen Kinder ab dem 1. Lebensjahr betreut werden . Durch keine festgelegten Schließzeiten der Einrichtungen, werden Kinder ganzjährig betreut. Bitte um Schaffung einer Möglichkeit, dass jedes Kind ein Recht auf "Urlaub" hat, so wie jeder " Auszubildende", "Praktikant","Angestellte" ....auch ein Recht auf fest geregelten Urlaubsanspruch hat.

-Betreuungsfestlegung von Kinder U-3 und Kinder mit Integration.
Bei Kindern mit Integrationsmaßnahme werden vom Sozialamt ,je nach Schwere der Beeinträchtigung, zwischen 15 und 20 Betreuungsstunden pro Woche erhoben.
In der Regel liegen die gebuchten Betreeungsmodelle der Kinder bei einem Umfang von bis zu 50 Wochenstunden, was länger ist, als ein durchschnittlicher Arbeitstag eines Erwachsenen. Bitte um Klärung, inwieweit eine Anpassung der Integrationskraft vom Stundenumfang auf die gebuchten Betreuungsmodelle der Integrationskinder erfolgen kann.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Freundliche Grüße,
N. Z.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Z.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. „Urlaub“ für Kinder in Kitas dürfte m.E. in aller Regel kein Problem sein. Soweit mir bekannt ist, praktizieren es Einrichtungen so, dass sie zwei, manchmal sogar drei Wochen im Jahr komplett schließen. In größeren Städten ist es üblich, dass Kinder, die ansonsten nicht betreut werden können, dann von anderen Einrichtungen übernommen werden, und somit diesen „Urlaub“ nicht hätten. Allerdings gehen die Eltern dann doch zu anderen Zeiten selbst in Urlaub und damit auch die Kinder.

Eine generelle Schließverpflichtung für die Einrichtungen würde ich nicht für sinnvoll erachten, denn es würde die Eltern, die Betreuung dringend brauchen, um arbeiten zu gehen, in Schwierigkeiten bringen. Daher setze ich auf die bewährte Praxis, die oben ausgeführt ist.

Die zusätzlichen Betreuungsstunden durch Fachkräfte sind durch eine Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände vereinbart. Wir haben mit einem Gesetzentwurf versucht, wenigstens diese Standards im Gesetz festzuschreiben (Umfang der Betreuungsstunden, Reduktion der Gruppengröße etc.). Leider haben CDU und Bündnis 90/die Grünen das abgelehnt. Wir werden uns in Regierungsverantwortung um eine gesetzliche Regelung kümmern und dabei auch berücksichtigen, dass die Betreuungszeiten mittlerweile sehr viel länger sind als früher. In Hessen sind die Kinder mittlerweile im Durchschnitt 7,5 Stunden in der Kita.

Mit freundlichen Grüßen

TOBIAS ECKERT

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