Mindestabstand für Windkraftanlagen

Im Rahmen der Energiewende hat der Landtag einen CDU-Antrag zu Abstandskriterien für Windkraftanlagen in Thüringen abgelehnt. Darin hatte die CDU gefordert höhenbezogene Mindestabstände zur Wohnbebauung als Voraussetzung für eine Privilegierung einzuführen.

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Dafür gestimmt
44
Dagegen gestimmt
45
Enthalten
0
Nicht beteiligt
2
Abstimmungsverhalten von insgesamt 91 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Anja SiegesmundAnja SiegesmundDIE GRÜNEN37 - Jena I Dagegen gestimmt
Portrait von Diana SkibbeDiana SkibbeDIE LINKE39 - Greiz I Dagegen gestimmt
Portrait von Karola StangeKarola StangeDIE LINKE24 - Erfurt I Dagegen gestimmt
Portrait von Christina TaschChristina TaschCDU2 - Eichsfeld II Dafür gestimmt
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg ThammJörg ThammCDU23 - Ilm-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Christian TischnerChristian TischnerCDU40 - Greiz II Dafür gestimmt
Portrait von Mario VoigtMario VoigtCDU36 - Saale-Holzland-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Raymond WalkRaymond WalkCDU6 - Wartburgkreis II / Eisenach Dafür gestimmt
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannCDU26 - Erfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Frank WarneckeFrank WarneckeSPD25 - Erfurt II Dagegen gestimmt
Portrait von Herbert WirknerHerbert WirknerCDU28 - Saalfeld-Rudolstadt I Dafür gestimmt
Portrait von Torsten WolfTorsten WolfDIE LINKE37 - Jena I Dagegen gestimmt
Portrait von Henry WormHenry WormCDU20 - Hildburghausen II / Sonneberg II Dafür gestimmt
Portrait von Gerold WucherpfennigGerold WucherpfennigCDU1 - Eichsfeld I Dafür gestimmt
Portrait von Christoph ZippelChristoph ZippelCDU44 - Altenburger Land II Nicht beteiligt

Windenergieanlagen sind gem. § 35 BauGB sogenannte „privilegierte Anlagen“ und dürfen deshalb grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden. Die CDU wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass Windkraftanlagen, die einen festgelegten Mindestabstand nicht einhalten, keinen solchen Status mehr erhalten.

Hintergrund des Antrags war ein Gesetz vom 1. August 2015, in dem die Bundesregierung den Ländern die Möglichkeit eingeräumt hatte, Mindestabstände bei Windkraftanlagen selbst zu regeln. Durch den Ausbau der Windkraft hatte es in der Vergangenheit verstärkt Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung gegeben – eine selbständige Regelung in den Ländern versucht dem entgegenzuwirken. Die Thüringer Landesregierung hat bis Jahresende Zeit solche Abstandskriterien selbst einzuführen. Trifft sie keine eigene Bestimmung für Windkraftanlagen, gilt ab Januar die im Baugesetzbuch geregelte Privilegierung im Außenbereich.