Portrait von Dirk Kienscherf
Dirk Kienscherf
SPD
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Frage von N W. •

Frage an Dirk Kienscherf von N W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrtes Pseudonym DK, hier ist noch einmal das Pseudonym NW,
welches aus guten Gründen auch dabei bleiben will, sich genau so zu benennen ...

ich danke für Ihr Gesprächsangebot, halte dies jedoch für sinnlos, da Sie es unterlassen,
sich den gestellten Fragen so präzise wie sie von mir gestellt sind auch PUNKT-FÜR-PUNKT in der Antwort zu äußern und stattdessen pauschal – begründungslos, die „Entscheidung“ des Ausschusses für „richtig“ befinden. Unter einer seriösen parlamentarischen Arbeit verstehe ich, dass die auch gründlich zu sein hat – sehen Sie das vielleicht anders ? Ich habe jedenfalls weder in der Ausschuss-„Beantwortung“ meiner Petition noch in Ihrem Antworttext auch nur den leisesten Ansatz von Gründlichkeit erkennen können.

Hinsichtlich der von Ihnen skizzierten „Themenstellung“ meiner Petition fragt sich, ob Sie überhaupt dabei anwesend waren oder nicht oder vielleicht seitens des Ausschussvorsitzenden eine total verzerrte Wiedergabe meines Anliegens vorgenommen wurde, denn auch dort hat man sich nicht gemüßigt gefühlt, alle vorgetragenen Punkt zu behandeln und auch das Verfassungsgerichtsurteil wurde nicht mit einer Silbe erwähnt.

Mit dem Begriff „Musikverstärkeranlage“ ist für meinen Geschmack das, was da auf der Straße stand verbal zu einem gigantischen Ding aufgeblasen worden. Ich assoziiere zu solch einem Begriff eine große „P.A.- Anlage“ mit zig hunderten Watt. Hätten Sie sich anhand meines Widerspruchsschreibens vom 8.12. kundig gemacht, wüssten Sie auch, worum es in Wirklichkeit ging: Ich hatte 2 kleine „Peaveys“ à 10 Watt Maximalleistung mit Akkus dabei, einen für einen E-Bass, weil das zu dem Instrument zwingend nötig ist, einen weiteren hatte ich als Reserve für den E-Gitarristen da. Der nutzte jedoch ein winziges batteriebetriebenes Kopfhörerverstärkerchen mit Miniaturlautsprecher mit unter 1 Watt Leistung, welches er in einem Beutel um den Hals trug. Der 3. Mann im Bunde hatte dann sein Aufnahmemikro testweise mit dem 2 mitgebrachten „Peavey“ verbunden.
Worauf Sie leider überhaupt nicht eingehen, ist die Frage, ob Sie die beamtenrechtliche Verhältnismäßigkeit gewahrt sehen, wenn Bußgeldverfahren betrieben werden, obwohl dieses winzige Equipment doch nun mal nachvollziehbar viel zu leise war, um irgendwo Anstoß zu erregen und es gab demzufolge ja auch keinerlei Beschwerden.

Mit der Bezeichnung der „Zielführung“ treffen Sie keineswegs das, was Inhalt meiner Petition war. Darum haben Sie noch einmal unten im Anhang den Originaltext, um sich davon zu überzeugen, dass die Themenstellungen weit über die Bewertung des SOD- Vorgehens im Oktober 2004 hinausgehen bzw. prinzipielle Aspekte mit einschließen.

Was Sie als „praxisnahe Regelung“ bewerten, meint vermutlich das ominöse, kaum jemandem bekannte „Merkblatt“ und das wäre - wenn Sie sich die Mühe der kompletten Lektüre meiner Eingabe incl. des in Kopie eingereichten Urteilstextes damals im Ausschuss schon gemacht hätten - auch damals schon als verfassungswidrig zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen gewesen. Meine Frage war : Haben Sie dies Urteil überhaupt zur Kenntnis genommen –
und ich füge hinzu :
Haben Sie kein Problem damit, derartige verfassungswidrigen Verordnungen als Grundlage Ihres Handelns zu verwenden ?

Was die „Diskretionsfrage“ angeht, so bitte ich Sie, meinen Fragen-Text dahingehend zu verstehen, dass es nicht um das indiskrete Ausplaudern von Ausschussgeschehnissen geht, sondern vornehmlich um Ihre Meinung, denn die kann sich ja möglicherweise ändern, wenn neue Gesichtspunkte und Fakten hinzukommen, also lassen Sie von mir aus Frage a) und b) weg und beantworten Sie mir Punkt für Punkt die anderen Fragen.

Sollten Sie dies unterlassen, ist das sicher Ihr gutes Recht.
Allerdings bleibt es dann dem Bürger überlassen, im Umkehrschluss als höchstwahrscheinlich annehmen zu müssen, dass es sich bei DK um einen Abgeordneten handelt,
- dem Verstöße gegen Verfassungsgerichtsurteile auf Verordnungsebene egal sind, und er nichts zu tun gedenkt, ggf. initiativ zu werden, um Rechtssicherheit zu erlangen bzw. Legalität wieder herzustellen und nachzuweisen ...
- der es richtig findet, wenn Musiker, die am Rande des Existenzminimums leben und auf Grund der Natur ihres Instrumentes auf Elektronik angewiesen sind, sich die Wahrnehmung ihrer Grundrechte nach Art 2 und 5 GG zu höchst eingeschränkten Behördenöffnungszeiten erst für eine Gebühr von 25 € pro Straßenmusik-Termin „sondergenehmigen“ lassen sollen / alternativ mit angeblich „am unteren Ende des Bußgeldrahmens“ i.H.v. 125,60 € bewerteten Bußgeldverfahren konfrontieren bzw. kriminalisieren lassen sollen,
- der es richtig findet, wenn bei Einspruchsverfahren bei der Bußgeldstelle grundsätzlich erst einmal jeglicher Vortrag als unzutreffend oder irrelevant bewertet und abgebügelt wird – sodass immer erst ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Eine Offenlegung der Kriterien, die von der Bußgeldstelle für eine Anerkennung für ausreichend bewertet werden, muss auch seiner Meinung nach nicht erfolgen .
- der eine Dienstaufsicht des Typs „Bornhöft“ für kompetent hält, der dem SOD grundsätzlich keine „freundliche und vom Charakter her zurückhaltende und auf Aufklärung bedachte Kommunikation“ vorschreibt. Sprüche des SOD wie : "Ärger ist unser Beruf" ...und die ohne Anlass vorgebrachte Drohung des SOD Schäfer :"... ich darf auch zuschlagen ..." sind aus Ihrer Sicht völlig in Ordnung und bedürfen keiner disziplinarischen Untersuchung.
- der vielleicht auch neue Uniformen und Autos für die Ordnungskräfte für wichtiger hält als die Ausstattung mit transportablem Lärmpegelmess-Equipment, um für den objektiven Nachweis von „Belästigungs-“ Tatbeständen gerüstet zu sein.
- der grundsätzlich der Auffassung ist, dass Straßenmusik mit Elektroniknutzung IMMER belästigend und darum pauschal zu verbieten bzw. durch Genehmigungswucher de facto zu verhindern sei.

Nun, Herr DK, wenn das obige demnach alles so Ihre Meinung sollte , bzw. Sie nicht detailliert widersprechend antworten wollen, dann nehme ich das so zur Kenntnis und der Zweck meiner individuellen Frage, die mir Klarheit darüber liefern sollte, AUS WELCHER ART LEUTEN sich der Eingabenausschuss zusammensetzt - hätte sich dann - auf Ihre Person bezogen - erledigt.

Mit freundlichen Grüßen
NW

----------------------------ANHANG : PETITIONSTEXT -------------------
An : Hamburger Bürgerschaft
z. Hd. Petitionsausschuss -
Rathaus
20095 Hamburg

Betr. Anfrage und Beschwerde bezüglich des HH- Ordnungsdienstes „SOD“ sowie dessen verantwortlicher Dienstaufsicht und der rechtlich höchst fragwürdigen Vorgehensweise der Verantwortlichen der Abtlg. „E67“ in der Sache E672-07 012926//2004

Sehr geehrter Petitionsausschuss,

Ein Überbleibsel der „Schill- Zeit“ im Hamburger Senat ist wohl auch der „SOD“ genannte Ordnungsdienst, der mit weitgehend unklarem Ausbildungsprofil und Auftragsdefinition durch Hamburgs Straßen und Parks zieht, um – wie anhand des beigefügten Schriftverkehrs dokumentiert - offensichtlich in höchst fragwürdiger / rechtswidriger Weise „Ordnung“ zu schaffen.
Ich hätte nichts dagegen, wenn ein SOD in ganz offensichtlichen und allgemein bekannten oder aus Bürgerbeschwerden herrührenden Beschwerden / Störungstatbeständen heraus tätig würde, um z.B. gefährliche freilaufende Kampfhunde ohne Maulkorb zu sichern / Verschmutzungen zu verhindern oder zu ahnden oder Verkäufer süchtigmachender Substanzen zu verfolgen.
Bei Straßenmusik etc. oft spontanen und darum aus der Lage heraus schon nicht vorher anmeldbaren kulturellen Darbietungen verhält sich die Lage jedoch ganz anders. Hier ist m.E. nur bei Beschwerden aus der Bevölkerung zu handeln und äußerste Zurückhaltung zu wahren. Mit jedweder Aufgabenstellung wie „Kulturkritik“ dürfte ein SOD deutlich überfordert sein.

Aus der Erfahrung des o.a. Falles wurde mir offensichtlich, dass seitens des SOD fundamentale Bürgerrechte (u.a. § 5 GG) und Minderheiten- / Künstlerrechte missachtet werden.
Das Recht von Künstlern mit genau denjenigen Instrumenten öffentlich Musik zu machen, die sie nun mal beherrschen: elektrisch verstärkte, halte ich für ein unveräußerliches Rechtsgut. Des weiteren wurden fundamentale beamtenrechtliche Grundsätze der Verhältnismäßigkeit in der Anwendung von Maßnahmen ignoriert – und die Dienstaufsicht bejaht das auch noch !

In einem Lande, in dem unter „Ordnung halten“ einmal „verstanden“ wurde, verschiedene Minderheiten zu verfolgen bzw. umzubringen, wo Kunstwerke öffentlich verbrannt wurden und Angehörige dieser Minderheiten mit Gewehrkolben und Fußtritten vom Gehsteig in den Straßengraben zu drängen, gebietet sich auch heute, ein wachsames Auge darauf zu haben, dass weder von der legislativen -, der judikativen - noch der exekutiven Staatsgewalt her Willkür und Unrecht sich wieder einschleichen.

Ich habe weder das Geld dazu, noch Interesse daran, irgendwelche „Rechtswege“ (Antrag auf Klärung vor Gericht) zu beschreiten, sondern ich fordere die Zurücknahme des Einspruchsentscheides vom 9.2. , die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und letztlich die Einstellung des Verfahrens, weil das ganze Verfahren schlicht absurd ist – es sei denn, Sie sind der Meinung, dass Schlagzeilen / Transparente / Flugblätter etc. mit Texten wie

„Fußgängerzone- Straßenmusikanten mit Einkommen auf und unterhalb Sozialhilfesatz im Knast – warum ? - weil sie ein paar Minuten ihre Instrumente - an kleinen Verstärkern angeschlossen - stimmten und aufgrund eines „Ordnungsdienstes“ Bußgelder zahlen sollten in Gesamthöhe von ca. 450 € und dies weder konnten noch wollten ...“

in Ihrem Sinne seien, bzw. eine gute Reklame für eine „liberale, freiheitliche, kulturfreundliche ...etc etc. Hansestadt Hamburg “ sei. Ich jedenfalls kenne in meinem weiten Bekanntenkreis niemanden, der beim Durchlesen der in dieser Sache geführten Korrespondenz nicht mehr oder minder heftige Kommentare in Richtung des SOD und der Innenbehörde geäußert hätte.

Aus diesem Grunde bitte Sie zunächst vor allem darum, dass Sie die rechtliche Basis der Handlungsweise von SOD und Dienstaufsicht – insbesondere auch auf der Ebene niederrangiger Rechtsverordnungen etc. überprüfen und die Handlungsweise des SOD / dessen Dienstaufsicht / der Abtlg. E67 einer disziplinarischen Untersuchung unterziehen.

Im folgenden einige Fragen mit Bitte um Beantwortung :

1. Stimmen Sie zu, dass dem betroffenen Bürger nicht zugemutet werden kann, über den aktuell gültigen Inhalt von nebenrangigen Gesetzeswerken (z.B. Wegenutzungsrecht, OWIG...) bescheid wissen zu müssen und er insofern ein Recht hat auf vollständige Aufklärung über alle relevanten Rechtstatbestände in Form von vollständigen Text- Zitate ?

2. Stimmen Sie zu, dass Beamte und Behörden durch diese vollständige Zitierung auch offen zu legen haben, ob es sich um ein Gesetzeszitat handelt oder aber ob eine unterhalb von Gesetzesebene stehende „interne Verordnung“ oder Erlass angewendet wurde ?

3. Stimmen Sie zu, dass es sinnvoll / zu erwarten wäre, den SOD auszustatten mit den wichtigsten relevanten Gesetzes-/Verordnungstexten, so u.a. auch den angeblich in den Ämtern ausliegenden „Merkblättern“ für Musikdarbietungen /Straßentheater sowie auch mit vor Ort gratis nachträglich auszustellenden „Einmal- Genehmigungen“ für Darbietungen, bei denen spontan auftretenden Künstlern nichts von „Genehmigungspflicht“ bekannt war ?

4. Stimmen Sie zu, dass die Hamburgische Ordnungsbürokratie sich ein Beispiel nehmen sollte an der diesbezüglichen Praxis in der Weltstadt Paris, wo es auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen problem- und genehmigungslos „erlaubt“ ist, Musik zu machen ?

5. Stimmen Sie zu, dass es ein unerträglicher und irrationaler Eingriff in die künstlerische Freiheit ist, Künstlern grundsätzlich den Einsatz von elektronischer Verstärkung – in moderater, an die Naturinstrumente angepasster Lautstärke bzw. keine Beschwerden hervorrufender Lautstärke natürlich - zu verbieten bzw. in den Bereich einer genehmigungspflichtigen „Sondernutzung“ zu verdrängen ? Große Gruppen von Instrumenten bzw. Instrumentalisten würden sonst in unzulässiger Weise diskriminiert : E-Bassisten, -Gitarristen, - Cellospieler, -piano -/ Keyboardspieler, Theremin- / Chapman-Stick-Spieler usw. usw...

6. Stimmen Sie zu, dass vom betroffenen Bürger unter Berufung auf das Recht auf Meinungsfreiheits- und Meinungsäußerungsrecht nicht mehr verlangt werden kann, als einer Unterlassungsaufforderung des SOD zu folgen - (Abbau von Instrumenten, Nicht- Stattfinden eines Auftrittes) , nicht aber, dass er der vom SOD vorgetragenen Gesetzesregelung inhaltlich zustimmt? Stimmen Sie logisch folgernd zu, dass es seitens des SOD nicht verhältnismäßiges Vorgehen / Willkür / Amtsmissbrauch ist, nach Abbau von Instrumenten, die nur für kurzes Stimmen benutzt worden waren bzw. nicht für einen liedvortragenden Auftritt, noch eine Personalienfeststellung zu betreiben, dies Verlangen nicht zu begründen und Bußgeldbescheide zu verschicken ?

7. Stimmen Sie zu, dass dann, wenn 3 beschuldigte Musiker im wesentlichen des gleichen „Gesetzesverstoßes“ beim gleichen Ereignis beschuldigt sind, wegen Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch im Widerspruchsverfahren das Verfahren sachidentisch und darum von der persönlich gleichen behördlichen Entscheiderinstanz durchgeführt werden muss ? Stimmen Sie zu, dass es nicht korrekt ist, in meinem Falle die inhaltliche Berücksichtigung meines schuldlos verspätet eingegangenen Einspruches zu verweigern und auch den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, obwohl in den Fällen der anderen beiden Beschuldigten noch kein Entscheid vorlag ?

8. Stimmen Sie zu, dass Sinn einer „Bußgeldforderung“ niemals vordringlich die Füllung eines Defizits in der Staats-/Senatskasse sein darf, sondern den Sinn hat, den Bürger daran zu erinnern, dass er sich an ihm bekannte Gesetze zu halten habe – aber nur in den Fällen , in denen er nach erfolgloser Information / amtlicher Unterlassungsaufforderung - fortgesetzt oder wiederholt - gesetzwidrig verhielt ?

9. Stimmen Sie zu, dass die Ablehnungsgründe meines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand inhaltlich fadenscheinig sind und dass das Amt a) mir vor einer Ablehnung Hinweise darauf hätte geben müssen, welche Gründe für meinen Antrag es als akzeptabel einzustufen gedenkt bzw. b) mittels einer einfachen Anfrage bei meinem Anwalt sich hätte von der Richtigkeit meiner Angaben überzeugen können und müssen ?

10. Stimmen Sie zu, dass die Art der „Dienstaufsicht“, wie sie sich im Schreiben der Person „Bornhöft“ dokumentiert, jeglicher Willkür des SOD Tür und Tor öffnet und einen erheblichen Mangel an Respekt gegenüber unveräußerlichen Grundrechten erkennen lässt (denn : die Meinungsfreiheit wird hier implizit unter Strafe gestellt) – Zitat :
“Das Auftreten der Mitarbeiter orientiert sich an der Reaktion des Angesprochenen. Bei mangelnder Einsicht, ungehaltener Reaktion oder gar der Weigerung, das ordnungswidrige Verhalten zu unterlassen, sind unsere Mitarbeiter gehalten, ihre Maßnahmen konsequent durchzusetzen.“
weil im konkreten Falle das sogenannte „ordnungswidrige Verhalten“ ja bereits durch Einpacken der Instrumente abgestellt war – und mehr als dies amtlicherseits auch nicht verlangt werden kann und sollte.

11. Stimmen Sie zu, dass ein sozial kompetentes, auf De- Eskalation bedachtes und entsprechend geschultes Erscheinungsbild und Verhalten von SOD- Leuten in der Öffentlichkeit prinzipiell in Frage steht, wenn diese Leute – wie beschrieben und belegt -
a) wie zu vermuten - keinerlei entsprechende ausreichende Schulung haben,
b) offensichtlich eher auf Provokation, Eskalation, „Exempel statuieren“ / persönliche Profilierungs- und Rachemotive und Bußgeldforderungsproduktion eingestellt sind,
c) von ihrer Dienstaufsicht her unbegründete pauschale „Rückendeckung“ erhalten, weil man dort - sich nur auf die seitens des SOD vorgebrachten Behauptungen stützt und nicht weitere Recherche / Nachfrage auf Widerspruchsführer etc. Zeugenseite betreibt,
- das Recht auf die bürgerseitige Erstellung fotografischer Beweismittel bei unkorrekten Amtshandlungen unter das Individual-„Recht am eigenen Bild“ stellt
und
- die prinzipielle, UNbedingte Verpflichtung in Abrede stellt, dass der stets SOD freundlich, zurückhaltend und aufklärend zu kommunizieren hat – Zitat :
„Aufgrund Ihrer mangelnden Einsicht fehlte für eine freundliche und vom Charakter her zurückhaltende und auf Aufklärung bedachte Kommunikation von Beginn an jegliche Grundlage.“
Ich sehe Ihrer umgehenden Antwort entgegen und werde unabhängig davon im Einklang und in Zusammenarbeit mit den beiden anderen Verfahrensbetroffenen sowie weiteren solidarisierungsbereiten Demokraten selbstverständlich weitere Medien- / Veröffentlichungsinitiativen betreiben

Mit freundlichem Bürgergruß

Anlagen
Bußgeldbescheid vom 01.12.04
DA-Beschwerde und Widerspruch dagegen 04.01.05 (überarbeiteter Entwurf von 8.12.04)
DA-Beschwerde-Antwort 01.02.05
Bußgeldstelle-Antwort 31.01.05
Bußgeldbescheid 09.02.05 (Verwerfung meines Antrages)
Widerspruch zum Ordnungsamt-Schr. v. 09.02.05
Einsprüche meiner Musikerkollegen und Anfänge einer Unterschriftenliste

Portrait von Dirk Kienscherf
Antwort von
SPD

Sehr geehrtes NW,

dass sie ein Pseudonym verwenden erscheint angesichts ihrer Ausführungen durchaus nachvollziehbar... Trotzdem schade, dass sie mein persönliches Gesprächsangebot nicht annehmen wollten und sich nur via Internet verbreiten möchten/müssen. Der eine oder ander könnte ja glatt vermuten, sie sind gar nicht an einer sachlichen Auseinandersetzung interessiert - ich selber würde ihnen dies natürlich nicht unterstellen wollen...

Aber totzdem noch ein persönlicher letzter Tipp: Unterlassen sie ihre abenteurlichen Unterstellungen damit schaden sie insbesondere diesem Forum.

Gruß
DK

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