Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Ulle Schauws
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marion D. •

Kinderrechte in Trennungsfällen- was tun Sie zur Verbesserung der Situation?

Sehr geehrte Frau Schauws, nachgewiesenermaßen brauchen Kinder in der Regel beide Eltern für eine gesunde Entwicklung, und grade die Entfremdung von einem Elternteil im Trennungsfalle führt zu Schaden an der Psyche der Kinder. Während viele europäische Staaten dem durch eine veränderte Rechtsprechung (z.B. Wechselmodell) und Beratung Rechnung tragen, ändert sich diese Situation in Deutschland kaum. So positionieren sich auch in Krefeld städtische Institutionen wie z.B. die Frauenberatungsstelle oder die BI Rund um St. Josef weitgehend unreflektiert und m.E. sogar rechtswidrig einseitig für die Mutter und gegen den Vater - somit gegen die Interessen des Kindes.(Gern lege ich Ihnen das im persönlichen Gespräch auch anhand von Gerichtsakten dar.) Haben Sie, insbes. im Zuge von Gender-GErechtigkeit, einen Blick auf diese Problematik? Was gedenken Sie zu tun zur gerechten Stärkung von Kinder-, Frauen-, und Männerrechten in Trennungssituationen? Mit freundlichen Grüßen Dr. Marion M.

Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Frau Dr. M.

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Entscheidungen, die Richterinnen und Richter in familienrechtlichen Verfahren treffen, haben erhebliche Auswirkungen auf das Leben von Kindern, Jugendlichen und ihre Familien. Wir machen uns in der Grünen Bundestagsfraktion dafür stark, die Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren zu gewährleisten. Zum Nachlesen hier: Drucksache 19/8568 (bundestag.de)

Bei der Qualitätssicherung muss angesetzt werden, damit am Ende eines Verfahrens die bestmögliche Entscheidung für das Kind steht. Ein wichtiger Baustein dafür ist die Fortbildung von Richterinnen und Richtern. Bisher sind Fachanwältinnen und Fachanwälte, Fachärzte und Fachärztinnen selbstverständlich zur Fortbildung verpflichtet, nicht aber Richterinnen und Richter. Genau diese gesetzliche Verankerung eines Fortbildungsanspruches für Familienrichterinnen und Familienrichtern wird in dieser Wahlperiode kommen.

Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren außerdem den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken. Auch die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Kindern.

Zusätzlich ist wichtig, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien die Möglichkeit haben, sich mit Fragen, Verfahrensproblemen oder Beschwerden an Ombudsstellen wenden zu können. Ombudsstellen klären unabhängig über rechtliche Sachlagen, Einzelansprüche und Optionen auf und können gegenüber dem Jugendamt bzw. Jugendhilfeträger vermitteln. Sie können die Betroffenen in einem Gerichtsverfahren unterstützen und dabei helfen, strukturelle Machthierarchien und -asymmetrien auszugleichen. 

Wie Sie sicher selbst wissen, hat jeder einzelne Fall seine eigenen Herausforderungen. Eine davon kann der fehlende Kontakt zu einem Elternteil sein. Andere Herausforderungen können Gewaltkontexte in der Familie sein. Es gibt auch Fälle, in denen Alleinerziehenden die Versorgung ihre Kinder nicht zugetraut wird. 
Wir müssen gute Rahmenbedingungen im Sinne des Kindeswohls auch für Fälle von hochkonflikthaften Sorge- und Umgangsstreitigkeiten schaffen. Die Entscheidung liegt am Ende bei den Gerichten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulle Schauws

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