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Ulrike Bahr
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Frage von Stephan G. •

Mütter die in Elternzeit sind und Elterngeld beziehen sind immernoch in einem Arbeitsverhätlnis. Es ruht lediglich. Ist das Ausschließen der Mütter rechtens?

Mütter die in Elternzeit sind und Elterngeld beziehen sind immernoch in einem Arbeitsverhätlnis. Es ruht lediglich. Wo genau ist jetzt der sachliche Grund, wieso Mütter die aktuell arbeiten und ein Einkommen direkt vom Arbeitgeber erhalten, die Inflationsausgleichsprämie erhalten und Mütter in Elternzeit nicht.

Der Sinn der Prämie ist ja das Auffangen der Mehrkosten durch die hohe Inflaion. Haben Mütter in Elternzeit diese Inflation etwa nicht?

Die Inflationsausgleichsprämie ist kein Treuebonus oder eine Leistungsprämie. Sie ist dazu da, den Arbeitnehmern durch die Inflation zu helfen. Mit verweis auf das Gleichberechtigungsgesetz würde ich gerne wissen, wieso Mütter die an einem Tag in einem willkürlichen Zeitraum gearbeitet haben plötzlich Anspruch haben und andere, die dort nicht gearbeitet haben, eben nicht. Ich sehe da ehrlich gesagt den sachlichen Grund nicht und glaube, dass entweder allen, oder niemanden gezahlt werden muss. Rechtlich gesehen.

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Sehr geehrter Herr G., 

ob man eine Inflationsausgleichsprämie erhält oder nicht, hängt davon ab, welche Art von Einkommen man bezieht – denn die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen.

Beim Elterngeld handelt es sich aber um eine staatliche Lohnersatzleistung und nicht um ein Arbeitsentgelt – sie wird also nicht vom Arbeitgeber bezahlt, sondern aus Steuermitteln. Und im Gegensatz zu existenzsichernden Leistungen, die ebenfalls staatlich finanziert sind (z.B. Bürgergeld oder Kindergeld), verfolgt das Elterngeld auch nicht das Ziel der Existenzsicherung: Ziel seiner Einführung war es, die Erwerbstätigkeit zu fördern. Diesem Ziel kommt das Elterngeld auch nach. 

Eine staatliche Inflationsausgleichsprämie für alle Eltern im Elterngeldbezug zu zahlen wäre zudem auch nicht finanzierbar. 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB 

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