Ich kann Ihnen vielmehr versichern, dass ich persönlich und als Ministerpräsident voll und ganz hinter den Impfungen als dem effektivsten Schutz vor einer schweren Erkrankung mit dem Corona-Virus stehe.
Ich glaube zunächst, dass eine Impfpflicht nicht die Omikron-Welle stoppen wird.
Aufgrund des OVG-Urteils zur 2G-Regelung im Einzelhandel hat die Landesregierung die Verordnung angepasst, um auch weiterhin Infektionen zu verhindern. An die Stelle der 2G-Regel tritt ab jetzt eine FFP2-Maskenpflicht für alle Ladenlokale, inklusive Geschäfte des täglichen Bedarfs, da Masken dieser Art besser vor einer Infektion schützen.
Entsprechend der zum Zeitpunkt Ihrer Frage geltenden Corona-Verordnung gilt in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, wozu auch gastronomische Betriebe zählen, eine Pflicht zum Tragen einer medizinische Mund-Nasen-Bedeckung
Insoweit ist es grundsätzlich an der Bundesregierung und hier insbesondere am Bundeskanzler und der Bundesaußenministerin, den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt gegenüber der britischen und anderen Regierungen vorzubringen.
Analog zu anderen Landtagen und dem Bundestag erhalten die Abgeordneten aus diesem Grund eine Altersentschädigung.