Solange Sie die nötigen Voraufenthaltszeiten (in der Regel 5 Jahre - dazu zählen auch Zeiten während des Studiums), das Sprachniveau (B1), die Lebensunterhaltssicherung (eigenständige Lebensunterhaltssicherung ohne Bezug von SGB II- oder SGB-XII-Leistungen - wie gesagt ohne Mindestbeschäftigungszeit) und die weiteren Voraussetzungen (wie Straffreiheit und erfolgreicher Absolvierung eines Integrationskurses) erfüllen.
Frage von Anastasia I. • 25.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 29.04.2024
Frage von Zeid A. • 23.04.2024
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Frage von Felix N. • 22.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.04.2024
Den Prozess an sich können Sie theoretisch schon starten. Es ist aber wichtig, dass Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht annehmen bis zum 27. Juni. Sonst verlieren Sie die deutsche.
Frage von Reinhard P. • 21.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 29.04.2024
Für eine humanitäre Situation wie die Ukraine-Aufnahme ist die Westbalkan-Regelung allerdings aus meiner Sicht nicht die ideale Lösung. Die Westbalkan-Regelung hilft nämlich nur Personen, die bereits eine Beschäftigung gefunden haben.
Frage von Maher Q. • 18.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 19.04.2024
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben hingegen aber keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch, dies sind keine Sozialleistungen.
Frage von Christopher B. • 18.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 19.04.2024
Wenden Sie sich bei solch konkreten Fragen doch gerne auch an die Deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben.