Frage von Michael M. • 17.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 19.04.2024
Wie bereits geschrieben und auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesbar, die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft
Wie bereits geschrieben und auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesbar, die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft
Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.
Lange Wartezeiten sind aber natürlich ein Problem, dass die Politik vor Ort angehen muss - denn die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den zuständigen Ländern und Kommunen.