Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.04.2024

Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.04.2024

Für die Zukunft gibt es hier aber eine wichtige Änderung: die bisherige Ausbildungsduldung kann in Zukunft als Aufenthaltstitel ausgestaltet sein, sodass geduldeten Menschen, die in Deutschland über eine Ausbildung und eine anschließende Beschäftigung Fuß fassen, in Zukunft auch der Weg zur Einbürgerung erleichtert ist. 

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