Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.
Frage von Seban F. • 01.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.04.2024
Frage von Sibel T. • 31.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 10.04.2024
Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen.
Frage von Zahra B. • 30.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.04.2024
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Frage von Lois C. • 29.03.2024
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Frage von Calum C. • 29.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.04.2024
Wie bereits mitgeteilt, erfolgt eine Einbürgerung immer auf Antrag.
Frage von Kristina M. • 29.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 29.03.2024
Wenn Sie deutsche Staatsbürgerin werden möchten, so müssen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrer Kommune stellen.